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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09 (https://dejure.org/2009,10337)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.10.2009 - 13a F 11/09 (https://dejure.org/2009,10337)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 13a F 11/09 (https://dejure.org/2009,10337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 323
  • DÖV 2010, 372
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09
    Dazu bedarf es gem. § 98 VwGO i.V.m § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, mit dem das Gericht unter Angabe des Beweisthemas förmlich verlautbart, dass es diese Tatsachen als erheblich ansieht, oder einer sonstigen förmlichen Äußerung des Gerichts, die für das weitere Verfahren Klarheit über seine Auffassung zur Erheblichkeit des Akteninhalts schafft, vgl. BVerwG, zuletzt Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 , in: juris, m.w.N. zur Entwicklung der Rechtsprechung.

    Zudem erscheint es zweifelhaft, ob nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein formelhafter Beschluss, in dem schlicht darauf hingewiesen wird, dass die Vorlage der streitigen Verwaltungsvorgänge als entscheidungserheblich angesehen wird, ebensowenig wie eine allgemein gehaltene Abgabeverfügung oder sie begleitende Äußerungen ausreichen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 20 F 10.08 , a.a.O., m. w. N., weiterhin auf einer Aufforderung zur Aktenübersendung als förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit abgestellt werden kann.

  • VG Ansbach, 29.09.2008 - AN 11 K 08.01161

    Förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit (durch Beschluss) nicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09
    Nichts anderes ist dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. September 2008 (- AN 11 K 08.01161 -, in: juris) zu entnehmen.

    Die Annahme der Entscheidungserheblichkeit folgt auch nicht zwingend daraus, dass es entsprechend den Ausführungen des Verwaltungsgerichts offen ist, ob und in welcher Hinsicht die hier in Rede stehenden Tatsachen für die spätere Entscheidung von Bedeutung sein könnten, so aber VG Ansbach, Beschluss vom 29. September 2008 - AM 11 K 08.01161 -, a.a.O.

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09
    Schließlich lässt sich nicht feststellen, dass ausnahmsweise ein Beweisbeschluss oder eine förmliche Äußerung des Gerichts der Hauptsache zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits entbehrlich sind, etwa weil die zurückgehaltenen/geschwärzten Unterlagen zweifelsfrei entscheidungserheblich sind, vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2009 20 F 3.08 , in: juris.
  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09
    Dazu ist es unerlässlich, dass die Entscheidungserheblichkeit der (vollständigen) Aktenvorlagen förmlich feststeht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 20 F 5.08 , in: juris, und damit eindeutig beantwortet ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2004 - 13a D 80/03

    Antrag auf Aufhebung von Lizenzen zur Erbringung von Hybrid-Dienstleistungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09
    In diesem Zusammenhang vermögen sich die Antragsteller auch nicht auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 20. August 2004 (- 13a D 80/03 -, in: juris) zu berufen.
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